Formales für Autoren – ISBN, Titelschutz, VG-Wort & Co.

Ist der Titelschutz notwendig?
Nur wenn dein Titel einzigartig bleiben soll!

Du willst ein eigenes Buch veröffentlichen oder hast sogar schon ein Buch veröffentlicht und willst dich über rechtliche Fragen bezüglich des Titelschutzes informieren? Häufig kommt es nämlich bei eigenen Veröffentlichungen zu bösen Überraschungen. Wenn du zu denjenigen gehörst, die solche Belange lieber outsourcen, kann dir ein entsprechender Dienstleister oder eine professionelle Buchcoaching-Agentur wie twenty seconds unter die Arme greifen. Dennoch kann es nicht schaden, sich mit den wichtigsten rechtlichen Grundlagen kurz befasst zu haben. Dieser Artikel gibt eine Übersicht zum Titelschutz und den häufigsten Rechtsfragen der Autorenwelt.

Rechtstipps zur Buchveröffentlichung

Verwertungsrechte

Solltest du einen Verlag gefunden haben, dann wirst du im Vertrag über die Verwertungsrechte entscheiden müssen. Einige Verlage bieten auch die Möglichkeit der Vertragsfreiheit. Doch in der Regel gibt es zwei Optionen:

  • Exklusive Verwertungsrechte
  • Nicht-exklusiver Verwertungsrechte

Bei den exklusiven Verwertungsrechten handelt es sich um eine Abmachung, die es dir verbietet, die Inhalte deines Werkes bei anderen Verlagen oder anderen Dienstleistern zu veröffentlichen. Bei einem nicht-exklusiven Vertrag hältst du dagegen alle Rechte und Möglichkeiten an deinem eigenen Werk. Das heißt, dass du mit deinen Inhalten tun und lassen kannst, was du willst. Prüfe sorgsam die Grundlagen des Buchvertrages, damit keine ungewollten rechtlichen Konsequenzen für dich entstehen.

Buchvertrag

Der Buchvertrag bzw. der Autorenvertrag beinhaltet alle rechtlichen Konditionen, an die sich der Verlag und der Autor zu halten haben. Im Buchvertrag sind mitunter folgende Dinge geregelt:

  • Vertragsgegenstand (Buchtitel etc.)
  • Rechte und Pflichten des Buchverlages
  • Rechte und Pflichten des Autors
  • Vergütung des Autors
  • Laufzeit des Vertrages

Prüfe den Autorenvertrag bis ins Detail. Den schließlich unterzeichnest du einen Vertrag, der dich für einen größeren Zeitraum mit deinem kreativen Schaffen binden kann. Sollte sich herausstellen, dass du die Arbeitsweise und den Stil des Verlages auf einmal nicht mehr passend findest, wird es nach der Unterzeichnung schwierig, zu einem anderen Verlag zu wechseln. Schaue dir vor allem die Kündigungsfrist an, damit du weißt, bis wann du gebunden bist. Natürlich gibt es auch Vereinbarungen, die eine vorzeitige Kündigung problemlos ermöglichen.

Pseudonym

Viele Autoren veröffentlichen ihre Bücher heutzutage unter einem Pseudonym bzw. Künstlernamen. Dies kommt beispielsweise vor, wenn das Thema sehr kontrovers ist oder der Autor ein anderes Genre ausprobieren möchte. Manche Autoren möchten sich bei extrem polarisierenden Themen sogar vor Verfolgung schützen. Was auch immer es ist, mache dir vorher klar, warum du ein Pseudonym benutzen willst. Die meisten Verlage bieten diese Möglichkeit.

Wähle einen Namen, der eigenständig ist und nicht an bekannte Personen des öffentlichen Lebens oder andere Künstler erinnert. Für eine eigene Namensmarke muss man vorher die Verfügbarkeit prüfen. Überlege dir einen Namen, der zudem zu deinem Genre und deinem Stil passt. Für ein Sachbuch ist eventuell ein einfacherer Name geeignet, während man für einen Fantasy-Roman vielleicht etwas Exotischeres wählen sollte.

Das Pseudonym muss sowohl in den Metadaten des Buches, im Buchinnenteil und natürlich auf dem Cover selbst benutzt werden. All jene Daten helfen dem Kunden dabei dein Buch zu finden. Also sorge dafür, dass diese miteinander übereinstimmen und nicht dein richtiger Name verwendet wird. Gewöhne dich an das Pseudonym für eine konsistente Verwendung und Identifizierung.

Interessanter wird es bei der Verwendung des Pseudonyms im Impressum oder der Werbung für externer Partner und auf Facebook. Dort fordert das Gesetz Klarnamen. Beim Impressum in deinem Buch kannst du den Verlag oder Verlagsdienstleister mit seiner Anschrift ins Impressum schreiben. Auf diesem Weg kannst du auch dort dein Pseudonym benutzen. Doch bei deiner eigenen Buchhomepage ist das nicht möglich. Dort sind laut Telemediengesetz zur Impressumspflicht Pseudonyme verboten. Suche nach Dienstleistern, über welche du Adressen zur Verfügung gestellt bekommst, um das zu vermeiden.

Impressumspflicht

Wenn wir schon beim Thema sind, steigen wir mal ein bisschen tiefer in das Impressum ein. Du kommst nämlich bei einer Buchveröffentlichung nicht um das Impressum herum. Deswegen heißt es ja auch Impressumspflicht und nicht Impressumswahlmöglichkeit. Im Buch wird das Impressum auf den ersten Seiten angelegt. Dort sind Angaben zu deinem Buch enthalten, wie…

  • Autorenname
  • Erscheinungsdatum
  • Verlagsname
  • Auflage
  • ISBN
  • Lektorat
  • Covergestaltung
  • Druck usw.

Im Prinzip hat der Autor hier einen gewissen Spielraum, solange er die Pflichtangaben berücksichtigt. Die kompletten Daten müssen zusätzlich im Landespressegesetz des Bundeslandes aufgeführt werden.

ISBN

Die ISBN ist die Internationale Standard Buch-Nummer, die dein Buch eindeutig identifizierbar macht. Nicht jedes Buch hat eine ISBN. Es besteht also keine Pflicht zur Angabe der ISBN. Doch jedem Autor, dem daran gelegen ist, sein Buch zu verkaufen, sollte eine ISBN beantragen. Denn auf diese Weise ist dein eigenes Buch erst auffindbar im Handel. Alles Wichtige dazu und wie das funktioniert findest du in unserem Artikel zur Beantragung einer ISBN und was es dazu zu wissen gibt.
Solltest du einen Verlag finden, vergibt dieser eine ISBN für dich. Sollte das nicht der Fall sein, kannst du eine eigene ISBN über die Agentur für Buchmarktstandards in der MBV Marketing- und Verlagsservice des Buchhandels GmbH erwerben. Für jedes Format deines Buches (Hardcover, Taschenbuch, Ebook) benötigst du eine separate ISBN.

Steuern

Die meisten Autoren sind nicht Festangestellte eines Verlages, sondern verdienen ihr Geld selbstständig. Das bedeutet, dass alle Einnahmen, die über das Buch erzielt werden, versteuert werden müssen in Deutschland. Laut Einkommenssteuerrecht haben Autoren, die Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit erzielen, welche zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit zählen, zu versteuern. Dabei unterliegen sie aber nicht der Gewerbesteuer. Dennoch ist die genaue Unterscheidung zwischen der selbstständigen Arbeit und der gewerblichen Tätigkeit häufig strittig.

Sprich am besten mit deinem Steuerberater, um Unklarheiten zu beseitigen. Sollten die Einkünfte ausreichen, um dauerhaft deinen Lebensunterhalt damit zu finanzieren, kannst du dich bei der Künstlersozialkasse (KSK) versichern lassen. Sie ist dafür zuständig deine Renten-, Pflege,- und Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Künstlersozialkasse.

VG Wort

Die VG Wort ist eine Verwertungsgesellschaft, die die Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche ihrer Mitglieder wahrnimmt. Zudem verwaltet sie Tantiemen aus der Zweitverwertung von Sprachwerken. Über die VG Wort hat jeder Autor das Recht, für sein geistiges Eigentum einen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Bibliotheken, Webseiten etc. zahlen an die VG Wort die Benutzung des geistigen Eigentums der Autoren. Die VG Wort schüttet anschließend das Geld an die Mitglieder aus. Du kannst unmittelbar von deinem eigenen Buch profitieren, wenn du dich direkt bei der VG Wort mit einem Wahrnehmungsvertrag anmeldest. Je nach Umfang des Buches fallen die Vergütungen unterschiedlich aus. Ein Sachbuch liegt in der Regel bei einer einmaligen Ausschüttung von ca. 400 Euro.

Bildrechte

Tatsächlich werden die meisten Rechtsfälle im Buchhandel durch die unerlaubte Benutzung von Bildmaterial ausgelöst. Beim Bildmaterial handelt es sich meistens um Bilder im Innenteil des Buches oder auf dem Umschlag. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du keine Bilder benutzen, für die du keine Verwendungsrechte besitzt. Du solltest zudem wissen, wo diese Bilder herkommen und die Eigentümer für die Verwendung um Erlaubnis fragen sowie eine Entlohnung anbieten.

Wenn du ein kleineres Budget hast, bieten sich auch Bilddatenbanken, wie die von iStockphoto oder Fotolia, an. Dort findest du eine riesen Auswahl an hochwertiger Fotografie und bezahlst pro Bild einen vergleichbar kleinen Preis. Die Urheber der Bilder sollten im Impressum des Buches, oder an einer anderen Stelle des Buches pflichtgemäß aufgeführt sein.

Übernahmen und Umformulierungen

Rechtliche Bedenken bestehen bei der Übernahme oder der Umformulierung vorhandener Texte nur bei urheberechtlich geschützten Inhalten. Solltest du lediglich Ideen, Konzepte, Theorien oder Lehren übernehmen, ist mit keinen rechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Genauso wenig sind Stile geschützt und können übernommen werden. Zusätzlich darfst du Texte übernehmen, deren urheberrechtliche Schutzdauer bereits abgelaufen ist.

Benutzt du hingegen einen geschützten Text, ist die Einwilligung des Urhebers von Nöten. Wenn du allerdings etwas von einem anderen Autor zitieren willst, ist das – laut Zitatrecht § 51 im Urhebergesetz – erlaubt. In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass Autoren, die jemanden zitieren möchten, sich verzetteln. Es reicht nicht aus, ein Zitat lediglich mit einer Quellenangabe zu versehen. Der Autor muss sich mit dem Zitat geistig auseinandersetzen, damit das Zitatrecht in Kraft tritt. Das bedeutet, dass der Autor seine eigene Interpretation bzw. seine Gedanken zum zitierten Inhalt zum Besten geben muss. Natürlich ist auch die Übernahme von Titeln und Überschriften verboten, sollten sie beim Titelschutz für Buchtitel registriert sein.

Umformulierungen von Texten sind dagegen erst gestattet, wenn der Autor durch seine Formulierung einen eigenständigen Text geschaffen hat. Die geistige Schöpfung des Ursprungtextes muss verblassen. Auf diese Weise braucht keine Einwilligung eingeholt werden, da es sich nach § 24 des Urhebergesetzes, um eine freie Benutzung handelt. Sollte der Text allerdings nicht weit genug vom ursprünglichen Text entfernt sein, spricht man von einer Bearbeitung, die der Einwilligung des Urhebers bedarf (§ 23 UrhG).

Bei der Prüfung zwischen freier Benutzung und Bearbeitung kommt es auf die Übereinstimmungen und nicht auf die Unterschiede an. Das heißt, dass der Text auf seine Gemeinsamkeiten hin analysiert wird. Es genügt nicht Sätze umzubauen und Formulierungen auszutauschen. Der Text wird hinsichtlich des Aufbaus, des Handlungsfaden und der Erzählstruktur geprüft. Deswegen sollten die umformulierten Texte eine erkennbare Eigenständigkeit hinsichtlich des Aufbaus sowie der Struktur besitzen.

Bei Urheberechtsverletzungen drohen dem Verletzer, neben der Beseitigung des Textes sowie der Unterlassung, womöglich ein hoher Schadensersatz. Glücklicherweise wird in der Regel eine außergerichtliche Einigung gesucht. Sollte dies allerdings misslingen, kann es zur Klage kommen. Deswegen sind Autoren gut beraten, Recherchen für ihre Arbeiten und Texte so intensiv zu betreiben, dass solche Fälle im Vorfeld vermieden werden können. Wenn Autoren das Werk oder den Inhalt des Autors, den sie zitieren wollen, nämlich so gut kennen, dass sie in der Lage sind die Inhalte mit eigenen Worten wiederzugeben, kann es erst gar nicht zum Streit kommen. Oder du engagierst einen professionellen Ghostwriter, der dir die Schreibarbeit abnimmt.

 

Wer sich letztlich nicht mit den Details und Formalien einer Buchveröffentlichung herumplagen möchte, sollte sich die Dienste einer Buchagentur wie twenty seconds sichern. So bleibt mehr Zeit für die wirklich wichtigen Dinge!

 

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